Generalversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand – das sind die Organe der ProVitako. Hier erfahren Sie mehr über die Funktion und Besetzung.
Die Generalversammlung ist das zentrale Gremium der Genossenschaft. Sie beschäftigt sich mit allen wesentlichen Themen der Genossenschaft . Hier üben die Mitglieder der ProVitako ihre Rechte aus. Sie beraten über die Änderungen der Satzung, den Prüfungsbericht des Verbandes und stellen den Jahresabschluss fest. Die Verwendung des Bilanzgewinns oder auch die Deckung eines möglichen des Bilanzverlustes werden erörtert, sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt und über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entschieden.
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und wird vom Vorstand regelmäßig in Aufsichtsratssitzungen informiert. Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Generalversammlung aus den dortigen Mitgliedervertretern heraus gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt in der Regel drei Jahre.
Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung; er entwickelt die strategische Ausrichtung und sorgt für deren Umsetzung. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung. Der Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen werden.